Atsora Solutions
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Version 1.0 vom 3. Juli 2025
I. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Allgemeine Bedingungen“) regeln die Rechte und Pflichten der Gesellschaft Atsora Solutions SARL („Atsora“) und ihres Kunden („Kunde“) im Rahmen des Erwerbs von Dienstleistungen von Atsora zur Überwachung von Maschinendaten (Atsora Tracking, Atsora Connector usw.) durch den Kunden.
1.2. Jede von Atsora erbrachte Leistung setzt die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Bedingungen durch den Kunden voraus, mit Ausnahme der Bestimmungen, die im Widerspruch zu speziell zwischen Atsora und dem Kunden ausgehandelten und ausdrücklich vereinbarten Sonderbedingungen stehen.
1.3. Atsora behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Bedingungen jederzeit zu ändern. Jede neue Version der Allgemeinen Bedingungen tritt am ersten Tag des Abonnementmonats in Kraft, der auf die Mitteilung an den Kunden folgt, wobei bis dahin die vorherige Version weiterhin gilt. Die Ablehnung der neuen Version durch den Kunden berechtigt Atsora, die Geschäftsbeziehung zu beenden.
1.4. Diese Allgemeinen Bedingungen haben Vorrang vor allen anderen Bedingungen, mit Ausnahme derjenigen, die zwischen den Parteien ausgehandelt und von Atsora ausdrücklich akzeptiert wurden.
Die Allgemeinen Bedingungen gelten unabhängig davon, ob die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden direkt durch Atsora oder durch einen Vertreter oder Vertriebspartner von Atsora abgewickelt wird.
Wenn eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund einer geltenden Regelung/Gesetzes oder einer endgültigen Entscheidung eines zuständigen Gerichts für nichtig erklärt wird, gilt sie als nicht geschrieben, was jedoch in keinem Fall die Nichtigkeit der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen zur Folge hat.
Die Tatsache, dass Atsora zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder auf einen Verstoß des Kunden gegen eine seiner vertraglichen Verpflichtungen besteht, kann nicht als Verzicht von Atsora auf die spätere Geltendmachung einer der genannten Klauseln oder vertraglichen Verpflichtungen interpretiert werden.
II. Begriffsbestimmungen
„Anonymisierung“ bezeichnet den Vorgang, bei dem Atsora (i) den Kundennamen sowie alle identifizierenden Informationen und (ii) die in Ziffer 7.3 genannten personenbezogenen Daten aus den Daten entfernt.
„Atsora“ bezeichnet die Atsora Solutions SARL, eine Gesellschaft französischen Rechts mit Sitz in 26 rue du Canal, 68500 Guebwiller, die Dienstleistungen zur Überwachung von Maschinendaten anbietet.
„Kunde“ bezeichnet die Person oder Gesellschaft, die die Dienstleistungen von Atsora zur Überwachung der Daten ihrer eigenen Maschinen erwirbt.
„Maschinendaten“ bezeichnet alle auf der Maschine des Kunden erfassten und durch die Software verarbeiteten Daten.
„Software“ bezeichnet die von Atsora entwickelten und vom Kunden ausgewählten Lösungen.
III. Dienstleistungsangebote und geltende Preise
3.1. Angebote für Neukunden. Atsora erstellt vorab für jeden Neukunden ein Angebot mit Preisangaben für die Installation und Bereitstellung der Atsora-Dienstleistungen.
Die Installation erfolgt durch Atsora oder einen ihrer Partner oder Wiederverkäufer. Sie wird auf die vom Kunden angegebene Anzahl an Maschinen und gewünschte Optionen konfiguriert.
Die Angebote von Atsora sind 30 Tage lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist kann Atsora das Angebot ändern, verlängern oder zurückziehen.
3.2. Annahme und Lieferung neuer Installationen. Nach Annahme des Angebots informiert Atsora den Kunden so genau wie möglich über die Fristen für Installation und Inbetriebnahme der Dienstleistung. Diese Fristen beginnen mit der Annahme des Angebots.
Die Installation erfolgt durch Atsora gemäß der vom Kunden festgelegten Anzahl an Maschinen und der im Vertrag festgelegten Optionen.
Die Bereitstellung der Dienstleistung durch Atsora erfolgt erst, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen gegenüber Atsora nachgekommen ist.
3.3. Abonnement für von Atsora bereitgestellte Dienstleistungen.
3.3.1. Die Dienstleistungen von Atsora werden im Rahmen eines Abonnements angeboten, das Folgendes umfasst:
- Eine Lizenz für die Software,
- Updates der Lösungen,
- Einen Kundendienst, der von Atsora zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Software bereitgestellt wird (gemäß Ziffer 5.2.2).
3.3.2. Der Preis des Abonnements wird hauptsächlich auf der Grundlage der Anzahl der Maschinen berechnet, für die die Software installiert ist, und zusätzlich auf der Grundlage der Anzahl der Standorte, an denen sich diese Maschinen befinden. Die Preise der Abonnements können angepasst werden. In diesem Fall informiert Atsora den Kunden mindestens drei Monate vor Ablauf der geltenden Periode über den neuen Preis. Der neue Preis tritt am Ende der geltenden Periode in Kraft, es sei denn, der Kunde kündigt gemäß den im Punkt 3.3.3 vorgesehenen Bedingungen.
3.3.3. Der zwischen Atsora und dem Kunden geschlossene Vertrag legt die Dauer des Abonnements fest (monatlich, vierteljährlich, jährlich, mehrjährig oder andere). Abonnements werden automatisch um die gleiche Laufzeit verlängert, sofern nicht einer der Vertragspartner den Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Periode entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail (unter Voraussetzung einer Antwort von Atsora) kündigt.
Der Kunde kann die Geschäftsbeziehung ebenfalls mit einer Frist von einem Monat kündigen, entweder per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail (unter Voraussetzung einer Antwort von Atsora). Im Falle einer Kündigung während der Abonnementlaufzeit ist der Kunde verpflichtet, den vollen Preis für den laufenden Zeitraum zu zahlen.
3.4. Unterbrechung des Abonnements. Bei Unterbrechung des Abonnements durch Atsora – insbesondere auf ausdrücklichen Wunsch oder wegen Zahlungsverzug des Kunden – kann Atsora die Dienstleistungen wiederherstellen, wenn der Kunde alle ausstehenden Beträge für die gesamte Dauer des Abonnements, einschließlich der Zeiträume der Unterbrechung, vollständig bezahlt hat. Die Wiederaufnahme der Dienstleistungen kann zusätzliche Gebühren verursachen, die vom Kunden vor der Wiederaufnahme zu begleichen sind.
3.5. Angebote für maßgeschneiderte Entwicklungen. Atsora bietet auch maßgeschneiderte Entwicklungen an. Diese werden auf Grundlage eines separaten Angebots gemäß den in Ziffer 3.1 genannten Modalitäten angeboten.
IV. Zahlungsbedingungen
4.1. Rechnungsstellung. Atsora stellt für jede Zahlungsaufforderung eine Rechnung aus, die per E-Mail an den vom Kunden benannten Ansprechpartner gesendet wird.
4.2. Zahlungsfrist. Der Kunde ist verpflichtet, jede Rechnung innerhalb der darin angegebenen Frist zu begleichen, die grundsätzlich 30 Tage beträgt.
4.3. Zahlungsverzug. Im Falle eines vollständigen oder teilweisen Zahlungsverzugs kann Atsora die Erbringung der Dienstleistung unterbrechen. Wie in Ziffer 3.4 beschrieben, entbindet eine Unterbrechung den Kunden nicht von der Zahlungspflicht; der Abonnementpreis ist weiterhin bis zur Vertragsbeendigung fällig.
Zusätzlich muss der Kunde bei Zahlungsverzug eine Verzugsstrafe in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes zahlen. Der gesetzliche Zinssatz ist derjenige, der am Fälligkeitstag der Zahlung gilt. Diese Verzugsstrafe wird auf den Bruttobetrag der offenen Forderung berechnet und gilt ab dem Fälligkeitstag, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist.
4.4. Inkassokosten. Zusätzlich zur Verzugsstrafe fällt bei jeder nicht fristgerecht gezahlten Summe (einschließlich Anzahlungen) eine pauschale Entschädigung von 40 Euro für Inkassokosten an (Artikel D. 441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs).
4.5. Auflösende Klausel. Wenn der Kunde innerhalb von 15 Tagen nach Inkrafttreten der Klausel „Zahlungsverzug“ die ausstehenden Beträge nicht beglichen hat, wird der Vertrag durch einfache Mitteilung von Atsora automatisch aufgelöst und kann Anspruch auf Schadensersatz zugunsten von Atsora eröffnen, unbeschadet der Anwendung der im Punkt 3.3.3 vorgesehenen Bestimmungen.
V. Garantien
5.1. Verpflichtungen des Kunden
5.1.1. Der Kunde verpflichtet sich:
- Atsora alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die Software auf seinen Maschinen ordnungsgemäß funktioniert. Diese Informationen müssen vollständig, korrekt und aktuell sein;
- sicherzustellen, dass seine Hardware, Server und Netzwerkkonfiguration den von Atsora bereitgestellten Richtlinien entsprechen;
- sofern von Atsora als notwendig erachtet, beim Maschinenhersteller oder dessen Händler die erforderlichen Konnektivitätsoptionen zu abonnieren, um Maschinendaten erfassen zu können;
- Atsora oder dem in den besonderen Bedingungen benannten Partner/Händler von Atsora einen Fernzugriff per VPN oder über eine andere geeignete Software zu gewähren, um eine Remote-Administration der Server zu ermöglichen. Dieser Zugriff muss Atsora erlauben, die ordnungsgemäße Funktion der Software aus der Ferne zu überprüfen, Updates durchzuführen und bei Bedarf zur Fehlerbehebung einzugreifen;
- die Software in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den mit Atsora getroffenen besonderen Vereinbarungen zu nutzen;
- alle von Atsora beschlossenen Updates der Software zu akzeptieren;
- Atsora alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die Atsora für erforderlich hält, insbesondere zur Behebung von Funktionsstörungen der Software, wobei der Kunde allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gelieferten Daten verantwortlich ist.
5.1.2. Der Kunde ermächtigt Atsora:
- alle von Atsora für notwendig erachteten Änderungen an den bereitgestellten Servern vorzunehmen, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Software zu gewährleisten;
- auf die von der Software erfassten Daten gemäß den in Punkt 7.2 festgelegten Bedingungen zuzugreifen.
- seinen Namen und sein Logo in seinen öffentlichen Geschäftshinweisen auf allen Medien anzugeben, es sei denn, es wird bei der Unterzeichnung des Angebots ausdrücklich abgelehnt.
5.1.3. Der Kunde garantiert, dass er zur Überwachung derjenigen Daten, für die er die Software einsetzt, berechtigt ist und dass die mittels der Software durchgeführte Überwachung im Einklang mit den geltenden Vorschriften sowie mit Verträgen mit seinen Kunden und Partnern steht.
5.2. Verpflichtungen von Atsora
5.2.1. Atsora verpflichtet sich:
- die Weiterentwicklung der Software fortzusetzen, um eventuell auftretende Funktionsstörungen zu beheben;
- den Kunden schnellstmöglich über wesentliche Änderungen seiner Lösung oder technische Richtlinien zu informieren, die eine Verhaltensänderung des Kunden erfordern;
- dem Kunden nach Möglichkeit bei Schwierigkeiten bei der Nutzung der Software zu helfen, wobei klargestellt wird, dass Atsora keinen 24/7-Support anbietet.
5.2.2. Atsora leistet keinen Wartungsservice und übernimmt keine Haftung in folgenden Fällen:
- wenn der Kunde sich weigert, mit Atsora bei der Behebung von Funktionsstörungen zusammenzuarbeiten oder auf Informationsanfragen von Atsora nicht reagiert;
- wenn der Kunde es ablehnt, seine eigene Hardware so zu aktualisieren, dass sie mit der von Atsora bereitgestellten technischen Dokumentation kompatibel ist;
- wenn der Kunde die Lösungen von Atsora in einer Weise nutzt, die nicht den technischen Richtlinien von Atsora entspricht;
- wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfüllt.
5.2.3. Atsora garantiert, über alle für den Vertrieb der Software erforderlichen geistigen Eigentumsrechte zu verfügen.
VI. Haftungsbeschränkung
Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen ist ATSORA nur zu einer Verpflichtung zur Mittelverwendung verpflichtet. In jedem Fall ist die Haftung von Atsora auf die direkt dem Kunden zugefügten Sachschäden beschränkt, die auf Fehler zurückzuführen sind, die Atsora zuzurechnen sind. Atsora kann nicht für immaterielle oder indirekte Schäden wie Betriebsverluste, Gewinnverluste, entgangene Chancen, geschäftliche Nachteile, Imageschäden oder theoretische Verluste verantwortlich gemacht werden.
UNGEACHTET DER UMSTÄNDE WIRD DIE HAFTUNG VON ATSORA, IM RAHMEN DER VON DEM GESETZ VORGESEHENEN GRENZEN, AUF DEN TATSÄCHLICH VOM KUNDEN INNERHALB DER LETZTEN 12 MONATE DER VERTRAGSERFÜLLUNG BEZAHLTEN PREIS BEGRENZT. GEMÄSS AUSDRÜCKLICHER VEREINBARUNG MUSS JEDER HAFTUNGS- ODER GARANTIEANSPRUCH GEGEN ATSORA INNERHALB EINER FRIST VON EINEM JAHR AB DEM DATUM DES STREITFALLS GELTEND GEMACHT WERDEN.
VII. Geistiges Eigentum, Datenschutz und Vertraulichkeit
7.1 Geistiges Eigentum. Alle Rechte an geistigem Eigentum sowie das gesamte Know-how, das in die Dienstleistungen von Atsora einfließt, bleiben im Verhältnis zwischen Atsora und dem Kunden ausschließliches Eigentum von Atsora.
Atsora ist ebenfalls Eigentümer aller technischen Unterlagen, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Dienstleistungen übermittelt werden. Für Bestandteile der Software, an denen Atsora kein Eigentum hält, garantiert Atsora, über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen. Einige Teile der Software werden unter Copyleft-Lizenzen verbreitet, insbesondere unter der GNU General Public License (GPL) oder der GNU Lesser General Public License (LGPL), die dem Kunden unter bestimmten Bedingungen das Recht auf Zugang zum Quellcode einräumen. Gemäß diesen Lizenzen verpflichtet sich Atsora, dem Kunden den betreffenden Quellcode auf dessen Anfrage hin innerhalb von 30 Tagen zur Verfügung zu stellen, sofern ein solches Zugangsrecht anwendbar ist.
7.2 Nutzung von Maschinendaten. Der Kunde ermächtigt Atsora, seine Maschinendaten, Bearbeitungsprogramme und Konfigurationsparameter unentgeltlich zur Verbesserung der Dienstleistungen von Atsora zu verwenden, insbesondere zur Entwicklung von Lösungen im Bereich der künstlichen Intelligenz.
Der Kunde erlaubt Atsora, die Maschinendaten und Konfigurationsparameter nach Anonymisierung an Dritte für Forschungs- und Entwicklungsprojekte weiterzugeben, insbesondere an Partneruniversitäten und freiberufliche Entwickler, die mit Atsora zusammenarbeiten.
Der Kunde gestattet Atsora zudem, die anonymisierten Maschinendaten, Bearbeitungsprogramme und Konfigurationsparameter im Rahmen wissenschaftlicher oder kommerzieller Veröffentlichungen zu publizieren.
7.3 Personenbezogene Daten. Atsora verarbeitet im Rahmen seiner Kundenverwaltung und des Kundendienstes sowie zur Erstellung und Verwaltung von persönlichen Zugangsaccounts zu seinen Dienstleistungen eine begrenzte Anzahl von personenbezogenen Daten bestimmter Vertreter, Mitarbeiter oder Agenten des Kunden (wie deren Namen, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse). Die rechtliche Grundlage der Verarbeitung ist die Erfüllung des Vertrages, durch den Atsora mit dem Kunden verbunden ist.
Atsora verpflichtet sich, sämtliche geltenden Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere:
- die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO);
- das französische Datenschutzgesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978;
- die Richtlinien und Empfehlungen der französischen Datenschutzbehörde (CNIL).
Die gesammelten Daten werden während der gesamten Dauer der vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien sowie für einen Zeitraum von 5 Jahren ab der letzten Aktivität des Kunden aufbewahrt.
Die Daten werden anschließend für einen zusätzlichen Zeitraum aus begrenzten und gesetzlich erlaubten Gründen archiviert (Zahlung, Garantie, Streitigkeiten zum Beispiel). Nach Ablauf dieser Frist werden die gesammelten Daten automatisch gelöscht.
Die von Atsora gesammelten Daten werden nicht außerhalb der Europäischen Union übertragen.
Insbesondere verpflichtet sich Atsora, personenbezogene Daten nur von Vertretern oder Mitarbeitern des Kunden zu verarbeiten, die ausdrücklich zugestimmt haben. Die betroffenen Personen haben in Bezug auf diese Daten das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, das Recht auf Widerruf ihrer Einwilligung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Widerspruch aus legitimen Gründen gegen die Verarbeitung der Daten, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht auf die Erteilung von postmortalen Vorausverfügungen, indem sie Atsora eine E-Mail an die folgende Adresse senden: rgpd@atsora.io, begleitet von einer Kopie ihres Ausweises.
Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der nationalen Kommission für Informatik und Freiheiten (CNIL) einzureichen, der französischen Aufsichtsbehörde für personenbezogene Daten (www.cnil.fr).
VIII. Höhere Gewalt
Die Haftung von Atsora kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Verpflichtungen auf einen Fall höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt im Sinne dieses Artikels liegt vor, wenn ein unvorhersehbares, unabwendbares und außerhalb des Einflussbereichs von Atsora liegendes Ereignis eintritt, wie im Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuchs definiert.
Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Unterbrechung des VPN- oder Fernzugriffsservices, Nichtverfügbarkeit von Servern, Sperrung oder Hacking von IT-Netzwerken.
IX. Sonstiges
9.1. Anwendbares Recht und Streitbeilegung. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung und Ausführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht. Kommt keine gütliche Einigung zustande, wird die Angelegenheit dem Tribunal Judiciaire de Colmar (chambre commerciale) vorgelegt.
9.2. Sprache. Nur die französische Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt zwischen Atsora und dem Kunden als verbindlich. Etwaige Übersetzungen – unabhängig davon, von welcher Partei sie stammen – gelten nicht als rechtsverbindlich.
9.3. Fortgeltung einzelner Bestimmungen. Die Artikel 4.2 bis 4.4, 5.1.2, 5.1.3, VI, 7.2 und 7.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien – unabhängig von deren Art oder Ursache – weiterhin in Kraft.
Ausgestellt in Guebwiller, am 3. Juli 2025